Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Inspektionspflicht für Hochbauten gebaut vor 1975. Die Betonaußenflure oder Balkons dieser Hochbauten können nämlich sicherheitsgefährdend sein.
Durch die Behörden wurde ein Inspektionsprotokoll festgelegt dass angewendet werden muss bei der Untersuchung der konstruktiven Sicherheit Ihres Balkons oder Außenflurs. In diesem Protokoll sind 5 Schritte festgelegt die durchlaufen werden müssen:
Om te voorkomen dat u met onnodig hoge onderzoekskosten wordt geconfronteerd zal in eerste instantie een steekproef worden uitgevoerd aan 10% van de balkons of galerijplaten.
Wir starten mit einer Aktenuntersuchung, wobei wir nach relevanten Zeichnungen und Daten der Betonbalkone oder Betonaußenflure und dem sich darin befindenden Betonstahl suchen.
Nächstens beurteilt ein Inspekteur den Zustand Ihres Balkons oder Außenflurs. Dabei wird die Tieflage des Betonstahls mit speziellen Messgeräten ermittelt. Zur Überprüfung des Durchmessers und des Zentrum-Zentrum-Abstands des Betonstahls wird dies an einigen Stellen freigelegt. Diese Stellen werden nach Ende der Inspektion von uns wieder repariert.
Nachdem alle Ergebnisse bekannt sind, erhalten Sie ein deutliches Gutachten wobei angegeben wird ob Ihr Balkon oder Ihr Außenflur sicher ist. Wenn Ihr Balkon nicht den Richtlinien entspricht, erhalten Sie einen Vorschlag für die weiteren Schritte und möglichen Sanierungsmaßnahmen.
Wenn Sie Fragen haben über unsere Vorgehensweise, kontaktieren Sie uns über unser Büro unter der Telefonnummer +31 (0)13 5210262.
Für allgemeine Fragen, ein kostenloses Informationsgespräch oder ein passendes Angebot, können Sie sich an Harry Viveen oder Rob Cools.